11. G.________ erwirbt das gesamte Inventar im Mietobjekt als Sachgesamtheit zu Eigentum. Der Kaufpreis beträgt Fr. 1.00, da das Inventar abgeschrieben ist. Der Kaufpreis wurde bar bezahlt. Nutzen und Schaden gehen mit Unterzeichnung an die Käuferin über. G.________ ist die Kaufsache bestens bekannt und die Käuferin verzichtet deshalb auf alle Mängelrechte (Sachgewährleistung). Der Kauf des Inventars erfolgt unter dem Vorbehalt, dass G.________ Mieterin der Räumlichkeiten an der F.________strasse yy wird. 12. Dieser Vertrag bedarf zur Gültigkeit der Schriftform, also der Unterschrift beider Parteien.