vorbehältlich der bei der Schlichtungsstelle hinterlegten Mietzinse weder Mietzins noch Nebenkosten oder andere Entschädigungen. Hingegen schuldet die G.________ der Vermieterin H.________ AG Nebenkosten seit Mai 2017. Unter diesem Titel hat G.________ gegen E.________ keine Ansprüche. 6. Der Arbeitsvertrag zwischen den Parteien wurde per 30. November 2016 aufgehoben. E.________ erhielt einen Lohnausweis. Ihr stehen keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mehr zu. 7. E.________ hat gegen G.________ keinen Anspruch auf Gewinnbeteiligung.