1. E.________ zieht die Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Höfe betreffend provisorische Rechtsöffnung vom 31.08.2017 innert 5 Tagen nach Erfüllung der weiteren Punkte der Vereinbarung beim Kantonsgericht Schwyz zurück (Verfahren BEK 2017 138). Sollte bis dahin ein Entscheid des Kantonsgerichts ergangen sein, wird E.________ die Forderung über CHF 328'000.00 nicht weiter verfolgen. Allfällige Gerichtskosten gehen zu Lasten von E.________. Die Parteikosten tragen beide Parteien selber. Eine Kopie des Schreibens ans Kantonsgericht Schwyz stellt E.________ an G.________ zu.