2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 750.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und vom geleisteten Vorschuss bezogen. 3. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), die C.________ (1/R), das Konkurs- und Grundbuchamt Höfe (1/R), das Betreibungsamt Höfe (1/R), das Handelsregister des Kantons Schwyz (1/R), die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv) und unter Rückgabe der Akten an die Vorinstanz (2/R). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtspräsident Versand 29. September 2017 kau