gemäss Betreibungsregisterauszug vom 28. August 2017 (KG-act. 1/11) sind bezahlt (KG-act. 9/15). Zur Deckung der noch offenen Gläubigerforderungen sind Fr. 80'000.00 auf das Klientengeldkonto des Rechtsvertreters des Gesuchsgegnerin überwiesen worden (KG-act. 1/9, 1/10 und 9/4), wovon per 1. September 2017, nach diversen Zahlungen, noch Fr. 46'398.85 vorhanden waren (KG-act. 9/4). Überdies hat die Gesuchsgegnerin offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von Fr. 12'057.80 (KG-act. 9/5) und noch nicht verrechnete Arbeiten von Fr. 22'327.50 (KG-act. 9/6).