a) Die Gesuchsgegnerin hat innert der Weiterziehungsfrist die Konkursforderung vollumfänglich bezahlt (KG-act. 1/2 und 1/3), inkl. Gerichtskosten des Bezirksgerichts Höfe (KG-act. 1/5) und Parteientschädigung (KG-act. 1/6), womit die erste Voraussetzung für die beantragte Konkursaufhebung im Sinne von Art. 174 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG erfüllt ist.