Am 1. September 2017 schlug das Konkursamt vor, von den bereits angeordneten sichernden Massnahmen die Schliessung des Geschäftsbetriebes (yy(Praxis)) wieder aufzuheben (KG-act. 4+6). Mit Schreiben vom 4. September 2017 teilte der Kantonsgerichtspräsident dem Konkursamt mit, dass keine Einwendungen dagegen erhoben würden (KG-act. 5).