Sie teilte dem Kantonsgericht mit, dass die Forderung, welche zur Konkurseröffnung geführt habe, dem Betreibungsamt Höfe per 23. August 2017 bezahlt worden sei. Am 25. August 2017 seien zudem die Gerichtskosten von Fr. 300.00 dem Bezirksgericht Höfe überwiesen worden. Ebenso sei die ausserrechtliche Entschädigung von Fr. 50.00 der Gesuchstellerin bezahlt wor- Kantonsgericht Schwyz 3 den. Die Beschwerdeführerin verfüge über die erforderlichen Mittel, um als zahlungsfähig zu gelten.