Gemäss Art. 396 Abs. 1 StPO ist die Beschwerde gegen schriftlich oder mündlich eröffnete Entscheide innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen. Nach Art. 385 Abs. 1 StPO ist in der Rechtsmittelschrift unter anderem anzugeben, welche Gründe einen anderen Entscheid nahe legen und welche Beweismittel angerufen werden.