3. Das Schreiben vom 1. September 2017 (KG-act. 6) ist unterschrieben und sachlich abgefasst. Es ist deshalb näher zu prüfen. Zur Begründung der Beschwerde lässt sich dem Schreiben vom 1. September 2017 (KG-act. 6) nur folgendes entnehmen: Damit ich Beschwerde gegen Verfügung SGO 2017 1 vom 24. August 2017 vom BG Küssnacht (Richt. D.________) über Verlängerung Sicherheitshaft bis zum 30.9.2017 einstelle beim Kantonsgericht Schwyz.