des Bezirksgerichts vom 8./9./10.11. September 2016 (recte: 2017), mit welchem die Verlängerung der Sicherheitshaft durch den Bezirksgerichtspräsidenten gemäss dessen Verfügung vom 24. August 2017 genehmigt und die Sicherheitshaft gleichzeitig bis zum 16. Oktober 2017 verlängert wurde (KGact. 10/1). Die Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und des Bezirksgerichtspräsidenten wurden dem Beschuldigten sowie seinem amtlichen Verteidiger zur Kenntnis gebracht (KG-act. 9+11).