Das Bezirksgericht Küssnacht sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 29. Mai 2017 des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, des vorsätzlichen Fahrens ohne Berechtigung, des vorsätzlichen Nichttragens der Sicherheitsgurte, der vorsätzlichen rechtswidrigen Einreise und des vorsätzlichen rechtswidrigen Aufenthalts für schuldig, bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, unbedingt vollziehbar, unter Anrechnung von 14 Hafttagen, sowie mit einer Busse von Fr. 60.00 und ordnete die Landesverweisung für die Dauer von acht Jahren an. Mit separatem Beschluss vom 29. Mai 2017 verlängerte das Bezirksgericht zudem die durch den Einzelrichter am