c) In ihrer Beschwerdebegründung bringt die Beschwerdeführerin zunächst in allgemeiner Weise vor, die Rechtsöffnungsbegehren der Beschwerdegegnerin würden viele Unwahrheiten und Ungereimtheiten enthalten, die generell bestritten würden. Zudem strotze die angefochtene Verfügung von Fehlern, wende das Recht unrichtig an und beinhalte offensichtlich unrichtige Feststellungen des Sachverhaltes. Im Weiteren werde innert Frist auf dem Weg des ordentlichen Prozesses auf Aberkennung der Forderung geklagt.