Die Beschwerdegegnerin erstattete am 4. September 2017 die Beschwerdeantwort und trug auf Abweisung sowohl der Beschwerde als auch des Gesuchs auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung an (KG-act. 7). Mit Verfügung vom 19. September 2017 wurde das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen (KG-act. 11).