Mit rechtzeitig angemeldeter und erklärter Berufung beantragt die Staatsanwaltschaft Innerschwyz dem Kantonsgericht, den Freispruch und die Kostenfolge zu Lasten des Staates aufzuheben, den Beschuldigten schuldig zu sprechen und zu bestrafen sowie ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Im schriftlichen Verfahren begründete die Staatsanwaltschaft die Berufung innert erstreckter Frist am 25. April 2017. Der Beschuldigte reichte keine Berufungsantwort ein.