1. Mit Urteil vom 12. Oktober 2016 sprach der Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz in Würdigung der Aussagen der in das angeklagte Unfallgeschehen involvierten Personen B.________ vom Vorwurf der fahrlässigen einfachen Verkehrsregelverletzung durch ungenügende Rücksichtnahme auf den nachfolgenden Verkehr beim Linksabbiegen frei. Mit rechtzeitig angemeldeter und erklärter Berufung beantragt die Staatsanwaltschaft Innerschwyz dem Kantonsgericht, den Freispruch und die Kostenfolge zu Lasten des Staates aufzuheben, den Beschuldigten schuldig zu sprechen und zu bestrafen sowie ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen.