Auch habe er für die erlittene Untersuchungshaft keine Entschädigung erhalten und es seien gegen ihn rechtswidrig Zwangsmassnahmen angewandt worden (KG-act. 2 S. 3). Im Rahmen der Untersuchung sei sodann unterlassen worden, bezüglich des Vorfalles im Seedamm-Center die Videoüberwachung auszuwerten (KG-act. 5 S. 2). Schliesslich sei sein Ausstandsbegehren gegen das Bezirksgericht Höfe und die Staatsanwaltschaft zu Unrecht abgewiesen worden, der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe habe fälschlicherweise den Rückzug der Einsprache Kantonsgericht Schwyz 4