5. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R, vorab per Fax), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/R, vorab per Fax), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R, vorab per Fax), das Amt für Justizvollzug (1/R, vorab per Fax), die Vorinstanz (1/ü) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/ES, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtspräsident Die Gerichtsschreiberin Versand 30. August 2017 kau