Darüber hinaus sei der Tatverdacht auch bezüglich des entwendeten Geldes und des Mobiltelefons gegeben, da gemäss den Angaben des Geschädigten ungarisches Notengeld von ca. 35‘000.00 Forint abhandengekommen sei und in den Effekten des Beschuldigten 5‘000.00 ungarische Forint gefunden worden seien. Am Tatverdacht ändere sich nichts, dass beim Beschuldigten keine höheren Geldbeträge gefunden worden seien, da dieser erst rund 20 Stunden nach dem Einschleichdiebstahl verhaftet worden sei (angefocht. Verfügung E. 7).