2. a) Mit Schreiben vom 23. Juli 2017 stellte A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) ein Revisionsgesuch an die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln (nachfolgend Gesuchsgegnerin) und beantragt die Aufhebung des Strafbefehls und Freispruch in der Sache (U-act. 4; KG-act. 2). Zuständigkeitshalber überwies die Gesuchsgegnerin das Gesuch an das Kantonsgericht (KG-act. 1). Der Gesuchsteller führt aus, die Verbotstafel „Verbot, schädlichen Wellenschlag oder Sog zu erzeugen“ stehe nur an einer der zwei Einfahrten zum Hafen „Hurdnerwäldli“. Sinngemäss macht er den Revisionsgrund nach Art. 410 Abs. 1 lit.