betreffend Revision, Nichtbeachten des Signals „Verbot, schädlichen Wellenschlag oder Sog zu erzeugen" (Revisionsgesuch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln vom 2. Juni 2017, SUH 2017 899);- hat die Beschwerdekammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: