2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1‘200.00 gehen zu Lasten des Staates und die in der Höhe von je Fr. 600.00 geleisteten Sicherheiten sind den Beschwerdeführern aus der Kantonsgerichtskasse zurückzuzahlen. 3. Die Beschwerdeführer werden für das Beschwerdeverfahren je mit Fr. 650.00 (inkl. Auslagen und MWST) aus der Kantonsgerichtskasse entschädigt.