1. Staatsanwaltschaft March, Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen, Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Staatsanwalt D.________, 2. E.________, Beschuldigter und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwältin F.________, betreffend (teilweise) Nichtanhandnahme (versuchte Nötigung, evtl. versuchte Erpressung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage) (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft March vom 24. Juli 2017, SUM 2017 1204);-