Nichtentfernung unverwertbarer Beweise aus den Strafakten). Vorliegend stellte indes die Staatsanwaltschaft mit einer Verfügung die Verwertbarkeit fest und verweigerte eine Aktenentfernung. Bezüglich eines solchen Falles entschied das Bundesgericht neulich, dass Beschwerden unter Umständen Kantonsgericht Schwyz 6