Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten und beantragt ohne weitere Stellungnahme die Beschwerdeabweisung (KGact. 5). Die Fürsorgebehörde verlangt, die Beschwerde vollständig abzuweisen, die eingereichten Unterlagen im Recht zu belassen und ihr Verfahrensund Parteirechte im Sinne einer Strafklägerschaft zuzuerkennen (KG-act. 7). Kantonsgericht Schwyz 3