1. Die Fürsorgebehörde D.________ verzeigte den Beschuldigten am 9. Juni 2015 (U-act. 8.1.001 mit 6 Beilagen 8.1.002-007). Sie verdächtigt ihn, Einkommen verheimlicht zu haben, das zur Festlegung der wirtschaftlichen Hilfe erheblich wäre. Die Staatsanwaltschaft ersuchte die Strafanzeigeerstatterin um weitere Angaben und Dokumente und eine allenfalls nötige Entbindung vom Amtsgeheimnis (U-act. 8.2.001). Diesem Ersuchen kam die Anzeigeerstatterin nach. Sie reichte Dokumente sowie die Entbindung vom Amtsgeheimnis durch die zuständige Departementsvorsteherin vom 16. Juli 2015 ein (U-act.