2. Fürsorgebehörde D.________, Strafanzeigeerstatterin und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, betreffend Betrug, Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz (Verwertbarkeit von Beweismitteln, Parteistellung) (Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 25. Juli 2017, SUB 2015 656 und 657);- hat die Beschwerdekammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: