3. Zusammenfassend ist auf die Beschwerde der A.________ nicht einzutreten und es sind ihr ausgangsgemäss die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen;- Kantonsgericht Schwyz 5 verfügt: 1. Auf die Beschwerde der A.________ wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 750.00 werden der A.________ auferlegt und vom geleisteten Kostenvorschuss bezogen.