über die A.________ mit Sitz in F.________ per Dienstag, 4. April 2017, 14.00 Uhr, den Konkurs, auferlegte die Gerichtskosten der Schuldnerin und überwies den Kostenvorschuss der Gläubigerin im Umfang von Fr. 2‘900.00 dem Konkursamt Schwyz (zum Ganzen Vi-act. 5). Am 5. April 2017 wurde dem Geschäftskonto des Bezirksgerichts Schwyz von der C.________ betreffend den Prozess ZES 17 129 B.________ der Betrag von Fr. 26‘508.60 gutgeschrieben (Vi-act. 7). Die Konkurseröffnungsverfügung vom 4. April 2017 blieb in der Folge unangefochten, und es wurde am 6. Juni 2017 der B.________ die zum Konkursbegehren eingereichten Beilagen zurückgesandt (vgl. Vi-act. 9).