hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. a) Am 18. Juli 2017 wies die Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz in der Konkurssache B.________ gegen A.________ die Bezirksgerichtskasse Schwyz an, dem Konkursamt Schwyz den von der Beklagten überwiesenen und der Bezirksgerichtskasse Schwyz nach Konkurseröffnung am 5. April 2017 gutgeschriebenen Betrag von Fr. 26‘508.60 auf das Konto der Konkursmasse der A.________ bei der D.________ zu überweisen.