Ebenfalls habe die Gesuchstellerin für die Gegenforderung am 22. Mai 2017 einen Zahlungsbefehl beim Betreibungsamt Baar (Betreibung Nr. xxx) erwirkt und ein Rechtsöffnungsgesuch gestellt, nachdem die Gesuchstellerin am 29. Mai 2017 gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben habe. Mit Beschwerdeantwort vom 28. Juli 2017 beantragt die Gesuchstellerin, die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen (KG-act. 5).