1. a) Die B.________ AG (nachfolgend Gesuchstellerin) und die A.________ AG (nachfolgend Gesuchsgegnerin) schlossen am 8. Februar 2017 vor der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht Solothurn-Lebern einen Vergleich ab (Vi-act. 2/3). Darin anerkannte die Gesuchsgegnerin, der Gesuchstellerin Mietzinse im Umfang von Fr. 12‘200.00 zu schulden. Die Gesuchstellerin betrieb die Gesuchsgegnerin mit Zahlungsbefehl des Betreibungskreises Altendorf Lachen vom 27. April 2017 auf Bezahlung von Fr. 12‘200.00 nebst Zins zu 2 % seit dem 1. März 2017 (Betreibung Nr. yyy; Vi-act. 2/2). Dagegen erhob die Gesuchsgegnerin am 23. Mai 2017 Rechtsvorschlag (Vi-act. 2/2, S.2).