Die Privatklägerin erwähnte anlässlich ihrer Befragung, dass der Beschuldigte nach einem Vorfall dem Privatkläger gesagt habe, dass er die Privatklägerin schlage (U-act. 8.1.02, Frage 16). Falls diese Aussage zutrifft, könnte der Privatkläger somit durchaus für die inkriminierten Taten nützliche Angaben ma- Kantonsgericht Schwyz 9