_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 19. Mai 2017 ein (KG-act. 1/3). Darin wird festgehalten, dass die Privatklägerin seit dem 29. März 2016 bis auf Weiteres bei den Unterzeichneten wegen Kantonsgericht Schwyz 8 physischer und psychischer Misshandlung während der Ehe in psychiatrischpsychotherapeutischer Behandlung sei. Insbesondere müssten die Gewalterfahrungen, Abwertungen und Demütigungen mit Psychotraumatherapie behandelt werden.