aa) Im Attest vom 25. September 2015 (U-act. 15.1.06, Beilage 1) führte Dr. med. G.________ aus, die Privatklägerin habe sich an diesem Datum bei ihr vorgestellt und angegeben, in den letzten Wochen ca. drei bis vier Mal von ihrem Ehemann geschlagen worden zu sein. Die Privatklägerin habe Schläge gegen den Kopf, ins Gesicht und gegen beide Oberarme erlitten. Zusätzlich sei sie an den Haaren gerissen worden. Im Beschwerdeverfahren reichte die Privatklägerin zusätzlich eine Bestätigung von K.________, Psychologin FH, und Dr. L.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 19. Mai 2017 ein (KG-act. 1/3).