2. Eventualiter sei die Vorinstanz anzuweisen, die im vorinstanzlichen Verfahren beantragten Beweise (Befragung von J.________, Dr. med. H.________, Psychologin K.________) abzunehmen. 3. Der Privatklägerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Unterzeichnende als ihre Rechtsbeiständin zu bestellen. Kantonsgericht Schwyz 3 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MWST).