(KG-act. 8). Der Beschuldigte beantragt, die Beschwerde abzuweisen und gegen die Beschwerdeführer von Amtes wegen ein Strafverfahren unter anderem wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege einzuleiten, eventualiter die Staatsanwaltschaft dazu anzuweisen (KG-act. 11). Dazu haben sich die Beschwerdeführer in zwei Eingaben vom 25. August 2017 nochmals vernehmen lassen (KG-act. 15 f.). 2. Die Beschwerdelegitimation nach Art. 382 Abs. 1 StPO verlangt eine unmittelbare persönliche Betroffenheit der rechtsuchenden Partei in den eige- Kantonsgericht Schwyz 3