Am 29. Juni 2017 stellte sie indes das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung und ungetreuer Geschäftsbesorgung ein. Zudem hob sie die Grundbuchsperre der Betriebsliegenschaft der F.________ (Privatschule) auf. Zwei Beschwerdeführer opponieren gegen die Einstellung beim Kantonsgericht am 19. Juli 2017 rechtzeitig und verlangen die Einstellungsverfügung aufzuheben, die Strafuntersuchungen fortzuführen und Anklage im Sinne ihrer Strafanzeige vom 27. November 2015 zu erheben sowie die Beschlagnahme des Schulareals aufrechtzuerhalten.