Vorliegend ist das begründete Urteil der Beschuldigten am 19. Januar 2017 in Italien zugestellt worden. Die zwanzig-tägige Frist für die Berufungserklärung lief am Mittwoch, den 8. Februar 2017 ab. Die Beschuldigte hat zwar die Berufungserklärung am 6. Februar 2017 der italienischen Post übergeben. Die Berufungserklärung ging jedoch erst am 9. Februar 2017 bei der schweizerischen Post ein. Damit ist die Frist für die Berufungserklärung verpasst.