Mit Urteil vom 6. Oktober 2016 sprach die Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz die Beschuldigte im Sinne der Anklage schuldig, bestrafte sie mit einer Busse von Fr. 100.00, legte die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse auf einen Tag fest und auferlegte die Untersu- chungs- und Anklagekosten von Fr. 200.00 sowie die Gerichtskosten von Fr. 2'000.00 der Beschuldigten. Das Urteil wurde der Beschuldigten am 19. Januar 2017 in Italien zugestellt (Beilage zum angefochtenen Urteil).