2. Am 10. Mai 2016 erliess die Staatsanwaltschaft einen neuen Strafbefehl und befand die Beschuldigte wegen mehrfacher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, begangen am 7. Mai 2014 auf der Autobahn Kantonsgericht Schwyz 3 A4 in Arth und am 3. Oktober 2014 im Mositunnel in Ingenbohl, für schuldig und bestrafte sie mit einer Busse von Fr. 100.00 (U-act. 13.2.01). Auf erneute Einsprache der Beschuldigten (U-act. 13.2.04) überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl dem Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz zur Beurteilung (U-act. 0.0.01; Vi-act. 1).