- dass die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin mit Zahlungsbefehl Nr. 2217164 des Betreibungskreises Altendorf Lachen für den Betrag von Fr. 4'350.00 (Gerichtskostenersatz gemäss Urteil Bezirksgericht Fr. 1'650.00, Parteientschädigung gemäss Urteil Kantonsgericht Fr. 1'500.00 und Parteientschädigung gemäss Urteil Verwaltungsgericht Fr. 1'200.00) nebst Zins betrieben und die Gesuchsgegnerin Rechtsvorschlag erhoben hat (Vi-KB 5+6);