- dass der Einzelrichter am Bezirksgericht March im Verfahren ZEV 2014 48 mit Urteil vom 25. Juni 2015 (Vi-KB 2) die Gesuchsgegnerin verpflichtete, in solidarischer Haftung mit D.________ der Gesuchstellerin unter dem Titel Gerichtskostenersatz Fr. 1'650.00 zu bezahlen, das Kantonsgericht Schwyz mit Urteil vom 19. Mai 2016 (ZK1 2015 40; Vi-KB 3) eine gegen dieses Urteil geführte Berufung im Wesentlichen abgewiesen hat und die Gesuchsgegnerin wiederum in solidarischer Haftung mit D.