1. C.________, 2. D.________, 3. E.________, 4. F.________ GmbH, 5. G.________, Gesuchsteller und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt H.________, betreffend Arresteinsprache (Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 28. Juni 2017, ZES 2017 31);- hat die Beschwerdekammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: