beschlossen: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Bestellung einer amtlichen Verteidigung im Sinne von Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 500.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt.