den, dass er tatsächlich gefahren sei. Der Vertrag mit E.________ AG (Autovermietung) sehe ausdrücklich die Möglichkeit vor, weitere Fahrer kostenfrei einzusetzen (KG-act. 7). a) Hat der Beschuldigte im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft gestützt auf Art. 352 Abs. 1 StPO innerhalb des in lit. a-d abgesteckten Kantonsgericht Schwyz 5