erstinstanzliche Verfügung vom 4. Juli 2017 vollumfänglich anficht (vgl. KGact. 7, S. 1: „Beschwerde gegen alle 5 Punkte“), und reichte am 25. Juli 2017 das ausgefüllte Formular betreffend unentgeltliche Rechtspflege sowie Beilagen ein (KG-act. 9). Die Staatsanwaltschaft March beantragte am 27. Juli 2017 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde und verwies zur Begründung auf die angefochtene Verfügung sowie die Untersuchungsakten (KG-act. 11).