der Rechtsmittelfrist genaue Beschwerdeanträge zu stellen und diese zu begründen sowie innert der gleichen Frist, jedoch spätestens innert 10 Tagen ab Zugang dieser Verfügung, das Formular zur Erlangung der unentgeltlichen Rechtspflege ausgefüllt und mit Beilagen einzureichen (zum Ganzen vgl. KGact. 2). Mit Eingabe vom 21. Juli 2017 liess der Beschuldigte dem Kantonsgericht eine begründete Beschwerdeschrift zukommen, gemäss welcher er die Kantonsgericht Schwyz 4