Am 14. Juni 2017 erfolgte diese Überweisung an den Einzelrichter am Bezirksgericht March (U-act. 13). Mit Verfügung vom 4. Juli 2017 trat dieser zufolge Nichteinhaltung der Einsprachefrist auf die Einsprache nicht ein und nahm davon Vormerk, dass der Strafbefehl vom 13. Februar 2017 mit der Busse von Fr. 40.00 (ersatzweise 1 Tag Freiheitsstrafe) in Rechtskraft erwachsen sei, und auferlegte die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 (inkl. Untersuchungskosten von Fr. 535.40) dem Beschuldigten.