2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf Fr. 1‘000.00 festgesetzt und dem Gesuchsteller zur Hälfte (Fr. 500.00) auferlegt. Sie werden von seinem Kostenvorschuss (Fr. 1‘500.00) bezogen und ihm im Rest von Fr. 1‘000.00 zurückerstattet. Die restlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 500.00 gehen zu Lasten des Staates.